Stellungnahme Bundesverkehrswegeplan 2030

Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans, Teil Straße am 27.11.2012
Beteiligung und Information zu den Regionalkonferenzen
Im Vorfeld zu den Konferenzen musste der Eindruck entstehen, dass u.a. die Umweltverbände nicht beteiligt werden sollen. So wurde dem NI Landesverband des NABU keine Einladung zugesandt. Bis zum 04.10.12 gab es keine Information zu genauen Daten, Orten und Zeiten der Regionalkonferenzen sowie kein Verweis, dass die Träger öffentlicher Belange und Verbände teilnehmen können.
B212n, Teil 2
Regionalkonferenz lfd. NR 139
In der vorläufigen Projektliste ist die B212n als Neubau, 2- streifig ohne Standstreifen angegeben. Der Bau der B212n wird jedoch mindestens im Abschnitt zwischen L875 (NI) bis zur A281 (HB) 4-streifig erfolgen müssen. Im Falle einer Westumfahrung von Delmenhorst wird sich der vierstreifige Bau über die L875 verlängern. Daher ist eine Angabe als Neubau, 2- streifig bzw. 4-streifig ohne Randstreifen zu bevorzugen.
Naturschutz:
Die B212n ist eine länderübergreifende Planung von Niedersachsen und Bremen. Sie ist im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003, dieser ist jedoch durch einen besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag eingeschränkt. Die Abarbeitung dieses Planungsauftrages ist bisher nicht erfolgt und sehr problematisch:
Das Straßenprojekt quert mehrere europäische Natura 2000-Schutzgebiete.
Es wird eine erhebliche Betroffenheit des europäischen Vogelschutzgebietes Niedervieland erwartet. Darüber hinaus besteht die begründete Annahme, dass aufgrund fehlender, geeigneter Ausgleichsflächen ein günstiger Erhaltungszustand (charakteristischer Arten) des Vogelschutzgebietes nicht mehr gewährleistet werden kann.
Bezüglich des gebietsunabhängigen Artenschutzes ist das Eintreten von Verbotstatbeständen aufgrund bisher nicht betrachteter Folgen auf wertvolle Bereiche von Brut- und Rastvögeln sowie Flugrouten und Jagdgebieten von Fledermäusen sehr wahrscheinlich.
Es fehlen kumulative Betrachtungen in Bezug auf Schutzgebiete und Artenschutz in mehrfacher Hinsicht. Angrenzende Netzplanungen wie A281, OU Delmenhorst sowie Änderungen der Verkehrsstärken im lokalen Straßennetz und ein geplanter Windpark wurden nicht betrachtet. Verbotstatbestände sind auch  in diesem Zusammenhang zu erwarten.
Nach dem Bundesamt für Naturschutz (BfN 2012) weisen die im Rahmen der Linienführung vorgelegten Unterlagen z.T. erhebliche Mängel auf. Es wurde u.a. das Schutzgut Biologische Vielfalt nicht berücksichtigt
Verkehrsbedingte Aspekte
Zur verkehrsbedingte Entwicklung im Raum Unterwesermarsch werden nach der Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen - unter Berücksichtigung sämtlicher Projekte des BVWP 2003, also auch der B212n -  leichte Abnahmen von – 0,2% im gesamten Transportaufkommen bis 2025 erwartet. Veränderungen im Transportaufkommen Straße werden mit einem Zuwachs von 0,1 % erwartet.
Auch die Verkehrsuntersuchungen zum Raumordnungsverfahren (ROV) der B212n prognostizieren keine wesentlichen Änderungen im Verkehrsaufkommen in der betroffenen Region. Bei dem Projekt B212n handelt es sich um eine reine Angebotsplanung. Es gibt kein nennenswertes Verkehrsproblem und es wird auch keines prognostiziert zu dessen Lösung die B212n etwas beitragen könnte.
Die Stadt Delmenhorst wird jedoch durch die Errichtung der B212n (Teil 2) mit Durchgangsverkehr belastet werden.  Dieser und veränderte Pendlerverkehre sollen vor allem im Norden der Stadt eine erhebliche Verkehrszunahme verursachen. Eine Verdopplung der Verkehrsmengen auf der L875 in Höhe Neuendeel wird, bei einer Vervierfachung des LKW -Aufkommens, vorhergesagt. Ein Lärmzuwachs auf der L875 und Nebenstraßen mit dem Überschreiten von Grenzwerten in betroffenen Wohngebieten wird erwartet. Als Folge wird z. Z. eine Umgehungsstraße von Delmenhorst geplant, hier lfd. Nr. 141. Die Antragskonferenz zum ROV der Ortsumgehung fand bereits im April 2012 statt. Eine zusätzliche Belastung von Ganderkesee ist hierdurch zu erwarten.
Fazit
Aufgrund:
- der zu erwartenden hohen Beeinträchtigungen von Naturschutzgebieten und geschützten Arten außerhalb von Schutzgebieten
- einer z.T. starken verkehrsbedingte  Belastung von Delmenhorst und Ganderkesee
- des Flächenverbrauchs, auch gerade im Zusammenhang mit der geplanten Umgehungsstraße
- der knappen bzw. fehlenden finanziellen Mitteln
lehnen der NABU Delmenhorst,  der NABU Ganderkesee und der  NABU Stedingen, bei einem relativ geringen zu erwartenden Nutzen durch die Realisierung der B212n,  eine erneute Aufnahme der B212n in den BVWP 2015 bzw. in den Bedarfsplan ab.
Ortsumgehung Delmenhorst
Regionalkonferenz lfd. Nr. 141
Ohne den Bau der B212n wird eine Umgehungsstraße für Delmenhorst überflüssig. Eine Aufnahme der Umgehungsstraße B213/B322 in den BVWP 2015 bzw. den Bedarfsplan wird vom NABU Delmenhorst,  NABU Ganderkesee und NABU Stedingen ebenfalls abgelehnt.

Bettina Janßen            Hartmut Drebing             Martin Brinkmann